Mit einer immer größer werdenden Anzahl von E-Fahrzeugen steigt auch die Anzahl der Ladestationen im öffentlichen Raum und damit die Anforderung, das Ladeerlebnis österreichweit auf einen für die Nutzer:innen angemessenen Standard zu bringen. Die Anforderungen reichen von der ausreichenden Zahl an öffentlichen Lademöglichkeiten über deren Ausstattung, einfaches Auffinden und Kennzeichnung bis zur Zuverlässigkeit des Lade- und Verrechnungsprozesses.
Mit der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe AFIR* hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum weiteren Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur vorgelegt. So sollen bis zum Jahr 2025 entlang der wichtigsten Autobahnen im Abstand von 60 Kilometern Schnellladepunkte mit mindestens 150 Kilowatt zur Verfügung stehen. Mit diesen Maßnahmen sollen EU weit bis 2025 eine Million Ladepunkte errichtet werden. Für das Jahr 2030 sind 3,5 Millionen Ladepunkte anvisiert, für 2040 insgesamt 11,4 Millionen Ladepunkte und für das Jahr 2050 insgesamt 16,3 Millionen.
* AFIR steht für Alternative Fuels Infrastructure Regulation und soll den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der gesamten EU beschleunigen und vereinheitlichen. Ziel ist eine grenzüberschreitende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur in Europa, deren Nutzung für Konsument:innen so einfach wie möglich sein soll. Mit dem Entwurf wurde die EU-Richtlinie („Alternative Fuel Infrastructure Directive“, AFID) zu einer Verordnung weiterentwickelt.
Die Mitgliedsunternehmen des BEÖ haben in den letzten Jahren massiv in den flächendeckenden Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur investiert. Durch die tatkräftige Mithilfe der Mitgliedsunternehmen des BEÖ und weiterer Akteure werden die in der EU-Verordnung genannten Mindestanforderungen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Pkw in Österreich bereits heute übererfüllt. Österreich befindet sich auf einem guten Weg, die E-Mobilität weiter voranzutreiben.
In diesem Zusammenhang weist der BEÖ ausdrücklich auf die Bedeutung stabiler Rahmenbedingungen hin, unter denen der Ausbau fortgesetzt und die Ziele erreichbar und sinnvoll erscheinen.
Steigerung des Ladekomforts
Dank neuester Technologie erleben E-Ladestationen heute einen beschleunigten Markthochlauf und entwickelten sich in den letzten Jahren rascher weiter als Tankstellen. Eine zusätzliche Ausstattung von Ladestationen, etwa mit Überdachungen, könnte – aus Sicht des BEÖ – zu weiteren Kosten für Kund:innen führen und ist im aktuellen Marktumfeld kaum wirtschaftlich darstellbar, sodass sich E-Mobilist:innen gegenüber Fahrer:innen von Verbrennern benachteiligt fühlen.
Der BEÖ fordert, neben den direkten Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Ladestellen, auch das Thema „kund:innenfreundliche Zusatzausstattung“ in der Anschubfinanzierung zu berücksichtigen.
Weiters fordert der BEÖ bei nicht im Markt entstandenen Anforderungen durch zusätzliche gesetzliche Vorgaben beziehungsweise Richtlinien eine entsprechende staatliche Förderung vorzusehen.
Grenzüberschreitendes Laden
Steuerliche EU-Regelungen sind derzeit nicht praktikabel und wirtschaftlich nicht abbildbar. Dadurch würde – so die BEÖ-Sicht – der Markthochlauf und die Nutzer:innenfreundlichkeit gehemmt. Außerdem wird das Geschäftsmodell nicht-österreichischer Unternehmen mit bestehenden Standorten gefördert. Die digitalen Plattformen ermöglichen europaweite Zusammenschlüsse von Ladenetzen innerhalb und außerhalb der EU, vergleichbar mit dem Onlinehandel, für die entsprechende Erleichterungen bei der Umsatzsteuer bestehen.
Der BEÖ fordert die Änderung der EU-Regelung – ähnlich der Lösung für den Onlinehandel: Ladeenergie soll als Dienstleistung und nicht als Energielieferung klassifiziert werden.
Kennzeichnung der E-Ladestation
Bei steigender Nachfrage und Anzahl öffentlicher Ladestationen wird auch die einheitliche Kennzeichnung immer wichtiger. Die Kennzeichnung beziehungsweise die Sichtbarkeit von öffentlichen Ladeplätzen und Ladestationen ist derzeit (noch) sehr unterschiedlich beziehungsweise nicht ausreichend geregelt. Es besteht der Wunsch nach einem österreichweiten Wiedererkennungswert (Branding) für E-Ladestationen. Eine einheitliche Kennzeichnung der öffentlichen Ladeinfrastruktur könnte eine deutliche Erleichterung für die Nutzer darstellen.
Der BEÖ empfiehlt die Verwendung des sogenannten „Batterie-Icons“ in der Farbe Ral 5017 (verkehrsblau)*. Damit könnte die Kennzeichnung an der Ladestation österreichweit vereinheitlicht werden. Diese Kennzeichnung wird heute bereits von der Mehrzahl der BEÖ-Mitgliedsunternehmen und auch von anderen Ladestationsbetreibern verwendet, etwa an den ASFINAG–Standorten entlang der Autobahnen. Dies beinhaltet Hinweisschilder sowie Bodenmarkierungen für die standardisierte Kennzeichnung von Ladestationen.
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* Die grafischen Vorlagen der „Batterie-Icons“ stehen kostenfrei zur Verfügung und können von der BEÖ Website heruntergeladen werden.