Eichrecht für E-Ladeinfrastruktur
Die Abrechnung von Ladevorgängen birgt sowohl für die Betreiber von Ladestationen als auch für E-Mobilitätsdienstleister und E-Mobilisten viele Herausforderungen. Das Eichrecht trägt hier einen Teil dazu bei. Um die Komplexität möglichst niedrig zu halten, wird in Österreich derzeit vor allem die Zeit als Abrechnungsbasis herangezogen.