
30. Juni 2020 – Der Oberste Gerichtshofes (OGH) hat kürzlich in einem Urteil festgestellt, dass die Installation einer Wallbox für einphasiges Laden eines E-Autos mit 3,7 kW eine privilegierte Änderung im Sinn des WEG ist. Der BEÖ hat dazu mit der Juristin Daphne Frankl-Templ gesprochen.