In Österreich soll bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität erreicht werden. Rund 30 Prozent der heimischen Emissionen kommen aus dem Verkehrsbereich. Um die Klimakrise zu bewältigen, braucht es umfassende Änderungen.
Klimaneutralität im Verkehrssektor zu erreichen ist ein Jahrhundertprojekt. Dafür müssen die CO2-Emissionen von circa 24 Millionen Tonnen CO2eq (Stand 2019) auf nahezu null tCO2eq bis 2040 reduziert werden. Erneuerbarer Strom ersetzt im Energiesystem immer mehr fossile Energieformen. Die Elektrifizierung weiter Teile der Industrie und des Transports stellen eine wichtige Möglichkeit der Dekarbonisierung dar.
Der BEÖ hat 2022 das Austrian Institute of Technology (AIT) mit einer Studie beauftragt, um den aktuellen Stand der Technologieentwicklungen zu erheben. Aus den Erkenntnissen ergeben sich Empfehlungen auf nationaler und internationaler Ebene, die die Klimaziele unterstützen können.
Speziell im Transport zeichnen sich mit den Weiterentwicklungen der Batterietechnologien immer größere Potenziale hocheffizienter batterieelektrischer Fahrzeuge ab – weit über den Pkw-Bereich hinaus. Der Mobilitätsmasterplan des Klimaschutzministeriums sieht 100 Prozent erneuerbaren Anteil im Verkehr vor – diese Vorgabe umfasst auch den Güterverkehr. Die Nutzung dieser Potenziale bedeutet u.a. mehr Anstrengungen für den Ausbau der Lade- und Netzinfrastruktur für den Lkw-Schwerverkehr.
Die AIT Studie zeigt eine große Bandbreite an möglichen alternativen Antriebstechnologien; dennoch spricht Vieles für batterieelektrisch: technische Verfügbarkeit, Reifegrad, Emissionsreduktion und vor allem Energie-Effizienz, speziell im Bereich des Logistikverkehrs auf Distanzen bis zu 150 Kilometer.
Die Studie bestätigt darüber hinaus die Bedeutung der Verlagerung vom Straßentransport – Schwerpunkt Langstrecke – auf andere effizientere Transportmodi, vorwiegend auf überwiegend elektrisch betriebene Bahnsysteme.
Der BEÖ fordert stabile Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau:
• Förderung von weiteren Forschungsprojekten, um Pilotanlagen in der Praxis zu erproben.
• Erstellung eines Aktionsplans für den nationalen Ausbau der Lade- und Netzinfrastruktur, speziell für den Lkw-Verkehr. Dieser möge sowohl öffentliche Rastplätze im hochrangigen Straßennetz wie auch Lade- und Netzinfrastruktur an Standorten von Logistikunternehmen einschließen. Damit wird die Umsetzung der EU-Vorgaben aus REDIII* sichergestellt.
• Standardisierung der Schnittstellen wie Stecker und Anordnung von Ladeeinrichtungen für eine friktionsfreie flächendeckende Einführung eines Lkw-Ladenetzwerks.
• Förderung von grenzüberschreitenden Kooperationen zwischen Transitregionen, um so die regionale und nationale Wertschöpfung zu stärken.
*RED III: Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable energy directive)