Wie wird der Ausbau von privater Ladeinfrastruktur in Mehr-Parteienhäusern vorangetrieben?
Reiner Reinbrech: Bereits 2017 hat das BMK im Rahmen der Studie “Nachrüstung von Ladestationen in bestehenden großvolumigen Wohngebäuden” Antworten auf technische, energiewirtschaftliche und auch wohnrechtliche Fragen erarbeitet. Um interessierten BürgerInnen den bis dato herausfordernden Weg zur Ladestation im Mehr-Parteienhaus zu erleichtern, wurde ein möglicher Weg in der Broschüre „Wie Lade ich mein Elektroauto“ aufgezeigt.
Auch der Oberste Gerichtshofes (OGH) hat kürzlich in einem Urteil festgestellt, dass die Installation einer Wallbox für einphasiges Laden eines E-Autos mit 3,7 kW eine privilegierte Änderung im Sinn des WEG ist, was die Errichtung von Einzellösungen zukünftig erleichtern wird. Das Thema ist ebenfalls in den aktuellsten politischen Strategien verankert.
So wurde sowohl im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan als auch im Regierungsprogramm 2020-2024 bereits eine Wohnrechtsanpassung mit der Zielsetzung eines „Right to Plug“ angekündigt.
Gibt es bereits einen Gesetzesentwurf?
Reinbrech: Aktuell wird im Justizministerium bereits an einer Reform des Wohnungseigentums-Gesetzes gearbeitet, um eine Erleichterung der Errichtung von E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern zu ermöglichen.
Welche neuen Regelungen sind aus Sicht des BMK notwendig, um das Laden zu Hause zu vereinfachen?
Reinbrech: Aktuell gibt es bereits in Spanien und Frankreich „Right to Plug“-Regelungen, welche die Errichtung von Ladeinfrastruktur im Wohnbau erleichtern. In Deutschland steht eine Reform des Wohnungseigentums-Gesetzes (WEG) ebenfalls kurz bevor.