
Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR)
Das Ziel der AFIR-Verordnung ist die Errichtung eines umfassenden und vollständigen unionsweiten Infrastrukturnetzes für alternative Kraftstoffe.
Die Verordnung gibt vor, in welchen Abständen Ladestationen für E-Autos, E-LKW und E-Busse an Autobahnen installiert werden müssen und welche Ladeleistungen das Netz ermöglichen muss. Sie regelt technische Normen für die Ladeinfrastruktur und beinhaltet Vorgaben für einfache Bezahlung beim Laden von Fahrzeugen. Außerdem verbessert die Verordnung den Zugang zu Verfügbarkeiten, Wartezeiten und Preisen an den verschiedenen Ladestationen und Tankstellen.
Weitere Informationen zur AFIR-Verordnung und zur Umsetzung in Österreich finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Klima, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.