
Ein E-Auto weist keine höheren Sicherheitsrisiken auf als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, diese sind nur anders gelagert. Aus Nutzersicht betrifft dies insbesondere das geringe Fahrgeräusch, die rasche Beschleunigung des E-Autos und den Umgang im Brandfall. Die geringe Lautstärke bedingt, dass noch mehr Achtsamkeit im Verkehr geboten ist. Daher müssen seit 1. Juli 2021 alle Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeuge in der EU mit einem künstlichen Geräusch-Generator (Acoustic Vehicle Alerting System) für Fahrgeschwindigkeiten bis 20 km/h ausgestattet sein – bei höheren Fahrgeschwindigkeiten überwiegt das Reifenabrollgeräusch. Dieser „Soundgenerator“ dient vor allem dazu, Unfälle mit Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zu vermeiden.