Ein E-Auto weist keine höheren Sicherheitsrisiken auf als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, diese sind nur anders gelagert. Aus Nutzersicht betrifft dies insbesondere das geringe Fahrgeräusch, die rasche Beschleunigung des E-Autos und den Umgang im Brandfall. Die geringe Lautstärke bedingt, dass noch mehr Achtsamkeit im Verkehr geboten ist. Daher müssen seit 1. Juli 2021 alle Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeuge in der EU mit einem künstlichen Geräusch-Generator (Acoustic Vehicle Alerting System) für Fahrgeschwindigkeiten bis 20 km/h ausgestattet sein – bei höheren Fahrgeschwindigkeiten überwiegt das Reifenabrollgeräusch. Dieser „Soundgenerator“ dient vor allem dazu, Unfälle mit Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zu vermeiden.
Das Elektroauto hat im Vergleich zum Auto mit Verbrennungsmotor die Eigenschaft, dass bereits beim Anfahren ein hohes Drehmoment verfügbar und somit aus dem Stand heraus eine rasche Beschleunigung möglich ist. Dies erfordert vom Fahrer ein verantwortungsvolles Fahrverhalten. Im Forschungsprojekt E-FFEKT haben vergleichende Untersuchungen der Fahrdynamik von E-Pkw und Pkw mit Verbrennungsmotor aber zu dem Ergebnis geführt, dass von der Verbreitung von Elektrofahrzeugen keine Erhöhung der Risiken im Straßenverkehr zu erwarten ist. Auch wurde aus Befragungsergebnissen abgeleitet, dass sich die Proband*innen rasch an das Elektrofahrzeug gewöhnt und sich sicher damit gefühlt haben.
Quelle: Klima- und Energiefonds, VCÖ, Umweltbundesamt, Faktencheck E-Mobilität, März 2022