Reine E-Autos sind sowohl von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Plug-In-Hybride sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig.
Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen fällt der Sachbezug (von 1,5 bis 2 Prozent, je nach Fahrzeug) auf Null. E-Autos sind vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden.
Zusätzlich gilt auch für private E-Autos, die beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen werden, dass kein Sachbezug vorliegt, sofern der Strombezug am Abgabeort gratis ist. Informationen zu Förderungen für E-Autos für Privatpersonen finden Sie hier.
Die Kombination dieser steuerlichen Vorteile und der Fördermaßnahmen für Betriebe ermöglicht es bereits heute, in vielen Anwendungsfällen Elektrofahrzeuge wirtschaftlich einzusetzen. Informationen zu Förderungen für E-Autos für Betriebe und Gemeinden finden Sie hier.