Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) legt ein 5-Punkte-Programm für mehr E-Mobilität vor. Es umfasst u.a. Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur, Wegfall der Umsatzsteuer bei Neukauf sowie Erleichterungen beim grenzüberschreitenden Laden.
13. November 2019 – Österreich zählt zu den Vorreitern für E-Mobilität in Europa. Auch dank der Förderinitiativen der vorhergehenden Bundesregierungen. „Um Elektromobilität voll massenmarkttauglich zu machen, müssen wir jetzt die gesetzlichen Hürden beseitigen und dringend notwendige Rahmenbedingungen raschest in Angriff nehmen“, erklärt Ute Teufelberger, Vorsitzende des Bundesverband Elektro-mobilität Österreich (BEÖ), stellvertretend für elf große Energieunternehmen des Landes.
Das BEÖ-5-Punkte-Programm beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Erreichung der österreichischen Klima- und Energieziele und soll darüber hinaus den Boden für den zu erwartenden Markthochlauf vorbereiten. „E-Mobilität ist der nachhaltige Weg für die angestrebte Mobilitätswende“, so Teufelberger. Der BEÖ und seine Mitgliedsunternehmen appellieren an die künftige Bundesregierung, folgende fünf Maßnahmen raschest umzusetzen:
Laden zu Hause vereinfachen
Der BEÖ spricht sich für eine Novellierung des Wohnrechts aus, um das Laden zu Hause zu vereinfachen. Derzeit behindern rechtlichen Hürden den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden. „Um die Klimaziele zu erreichen, müssten laut einer aktuellen Studie des AIT (Austrian Institute of Technology) täglich 360 Lademöglichkeiten errichtet werden,“ sagt Ute Teufelberger.
Weiters empfiehlt der BEÖ bundesweit einheitliche Förderungen für Investitionen in die Ladeinfrastruktur in Bestandswohnanlagen sowie für E-Mobility-Checks; ähnliche Investitionsanreize gibt es bereits in Niederösterreich und Vorarlberg. „Hunderttausende E-Fahrzeuge könnten so unter weitest gehender Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur geladen werden“, meint BEÖ-Vorsitzende Teufelberger.
Befreiung von der Umsatzsteuer
Damit E-Autos auch für den breiten Markt attraktiv werden, muss sich der Umstieg auch finanziell lohnen. Daher empfiehlt der BEÖ eine Befreiung von der Umsatzsteuer bei Neukauf eines E-Autos, um die zum Teil sehr großen Preisunterschiede zwischen einem Verbrenner und einem E-Fahrzeug auszugleichen. Vorgeschlagen wird die Umsatzsteuer bis zu einem Anteil von 20 Prozent der jährlichen mehrspurigen Fahrzeugneuzulassungen bzw. bis zum 31.12.2024 entfallen zu lassen sowie die Ankaufsprämie auch in Zukunft weiterzuführen.
Eine weitere BEÖ-Forderung ist die Anpassung der Pendlerpauschale. „Neben dem öffentlichen Verkehrsmittel muss die Fahrt mit einem emissionsfreien Fahrzeug zur Arbeit einen Mehrwert gegenüber jenen mit einem konventionellen Antrieb haben“, so Teufelberger. Zusätzlich ist die Befreiung vom Sachbezug für E-Fahrzeuge eine wichtige Maßnahme, um den Anteil von E-Fahrzeugen bei den Neuzulassungen – derzeit 2,8 Prozent – zu erhöhen. Diese betrifft insbesondere Firmenfahrzeuge und bringt Einsparungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch eine Ermäßigung von der Mautgebühr für E-Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ist begrüßungswert.
Eichrecht vereinfachen
Der BEÖ fordert eine EU-weite, einheitliche Regelung zur Erfassung von Ladevorgangsdaten. „Da Österreich mit rund 5.500 öffentlichen Ladepunkten bereits heute eine Vorreiterrolle im Ausbau der Infrastruktur einnimmt, brauchen wir hier eine Bestandsicherung“, erklärt BEÖ-Vorsitzende Teufelberger. Bestandschutz ist eine Grundvoraussetzung für millionenschwere Investitionen der Energieunternehmen in Ladeinfrastruktur und Digitalisierung. „Damit einhergeht die Forderung nach Planungssicherheit, insbesondere der bestehenden Hardware (Ladestationen) sowie eine vorausschauende Regulierung“, meint Teufelberger.
Grenzüberschreitendes Laden erleichtern
Ein weiterer Punkt betrifft die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Bezahlens (E-Roaming). Hier empfiehlt die BEÖ-Vorsitzende eine rasche gesetzliche Anpassung des Umsatzsteuergesetzes auf EU-Ebene. „Ziel muss es sein, die MOSS-Regelung (Mini-One-Stop-Shop) auch auf E-Roamingumsätze der E-Mobilitätsanbieter anzuwenden“, so Ute Teufelberger. Die derzeit geltende Regelung sieht nämlich vor, dass sich jeder E-Roaminganbieter in dem Land, in dem er Leistungen erbringt, steuerlich registrieren und eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss. „Hier brauchen wir dringend eine rasche Vereinfachung,“ sagt Teufelberger.
Elektrifizierung des Bus- und Zustellverkehrs
Diese Forderung entspricht einer aktuellen Richtlinie des Europäischen Parlaments und sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber gesetzlich verpflichtet sind, bei der Anschaffung von neuen Straßenfahrzeugen auf die Energie- und Umweltauswirkungen der Fahrzeuge zu achten. „Hier sollten nach BEÖ-Sicht die gestaffelten Mindestziele bis zum Jahr 2030 in den Bereichen leichte wie auch schwere Nutzfahrzeuge (inkl. E-LKW über 3,5 Tonnen) nach Möglichkeit übererfüllt werden,“ betont Ute Teufelberger. Auch für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe muß der Umstieg auf E-Fahrzeuge attraktiver werden. Diesbezüglich empfiehlt der BEÖ den Ausbau der Ladeinfrastruktur, vor allem in Ballungsräumen, zu fördern.
Appell an die künftige Bundesregierung
Mit dem ‚5-Punkte-Programm für Elektromobilität’ bekennt sich der BEÖ zu den Klima- und Energiezielen des Landes. „Wir appellieren an die künftige Bundesregierung den erfolgreichen Weg der Förderung von E-Mobilität als wichtige Klimaschutzmaßnahme weiter fortzuführen“, so BEÖ-Vorsitzende Ute Teufelberger abschließend.