Studien belegen, dass Lademöglichkeiten zu Hause der größte Hebel für mehr Neuzulassungen von Elektroautos sind. Im Gegensatz zu Einfamilienhäusern ist jedoch der Ausbau in bestehenden Wohnanlagen aufgrund der aktuell geltenden Regelungen nur schwierig durchführbar. Besonders der nachträgliche Einbau von Lademöglichkeiten in Anlagen wie Tiefgaragen, Einzelgaragen oder an Freiparkplätzen, ist mit organisatorischen und rechtlichen Hemmnissen für Hausverwaltungen und hohen finanziellen Belastungen für E-Mobilist:innen verbunden.
Eine weitere Herausforderung ist die Nutzung von Gesamtlösungen für Parkplatzanlagen, um unnötige Netzlasten und damit hohe Kosten zu vermeiden; etwa der Einbau von Lastmanagementfunktionen. Nach wie vor bestehen in den Bundesländern nicht mehr zeitgemäße Vorgaben im Genehmigungsprozess, die eine rasche Umsetzung von Lademöglichkeiten behindern.
Der BEÖ spricht sich dafür aus, dass Lademöglichkeiten für E-Autos als genehmigungsfreie Anlagen bundesweit einheitlich festgelegt und keine Einfahrtverbote beziehungsweise Ladeverbote für E-Fahrzeuge ausgesprochen werden. In Tiefgaragen ist die Errichtung von E-Ladestationen grundsätzlich zu ermöglichen.
Darüber hinaus fordert der BEÖ weitere Erleichterungen und Anpassungen im Wohnungseigentumsgesetz und Mietrechtsgesetz, um den unkomplizierten Einbau beziehungsweise die Nachrüstung von intelligenter, netzdienlicher Ladeinfrastruktur in Parkplatzanlagen zu ermöglichen.
Förderungen für intelligentes Lastmanagement
Durch eine Förderung der Basisinfrastruktur zum Einbau von technischen Gesamtladelösungen mit intelligentem Lastmanagement in bestehende Parkplatzanlagen könnten Investitionsanreize geschaffen und nachhaltige sowie massentaugliche Ladelösungen umgesetzt werden.
Umfangreiche Feldversuche haben gezeigt, dass durch die Installation von intelligentem Lastmanagement bis zu 100 Prozent der Parkplatzanlagen ohne sofortige Netzverstärkung nachgerüstet werden können. So könnten hunderttausende E-Fahrzeuge unter Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur geladen werden.
Voraussetzung für die Vermeidung eines teuren Netzausbaus und der Integration der E-Mobilität in das Energiesystem ist eine intelligente und kundenfreundliche Anbindung der E-Fahrzeuge an das Stromnetz. Intelligentes und netzdienliches Laden leistet einen entscheidenden Beitrag zu einem stabilen Gesamtenergiesystem und zur Vermeidung von Blackouts.
Der BEÖ fordert für Österreich flächendeckend intelligentes, netzdienliches Laden mit erneuerbarem Strom vorzugeben und gleichzeitig „nicht intelligente“ Wallboxen im großvolumigen Wohnbau nicht mehr zu fördern. Dies ist um ein Vielfaches günstiger und einfacher realisierbar als Einzellösungen und der damit erforderliche Netzausbau.
Um den volkswirtschaftlichen Nutzen generieren zu können, sind die Förderrichtlinien – wie folgt – neu zu gestalten:
• Förderung der Investitionskosten zur Modernisierung von Parkplatzanlagen im Wohnbau
• Förderungen für intelligente Ladelösungen mit Lastmanagement
Gefördert werden sollen jene Maßnahmen, die notwendig sind, um den nachträglichen Einbau von intelligenten Ladepunkten mit 11 kW-Leistung zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem die Planung, ein eigener Zählpunkt sowie bauliche Maßnahmen wie Brandschutzanpassungen, Basisverteiler und Einrichtung für Lastmanagement, Elektroarbeiten, Datenkabel, Steuereinrichtungen, Leerverrohrungen etc.
Die Förderhöhe soll bis zu 50 Prozent, maximal Euro 10.000,- je 20 Garagenplätze betragen und an natürliche und juristische Personen, die Eigentümer:innen von mehr als fünf Stellplätzen sind, ausbezahlt werden. Eine Mischnutzung mit Gewerbe soll möglich sein. Grundvoraussetzung sollten mindestens fünf Stellplätze in der Wohnanlage sein. Damit wird sichergestellt, dass alle Stellplatz-Mieter:innen bzw.-Eigentümer:innen zu annähernd gleichen Konditionen an die Basisinfrastruktur angeschlossen werden können.
Der BEÖ empfiehlt, die Förderbedingungen so zu gestalten, dass die geförderten Anlagen mit dem Bedarf der Mieter:in / Eigentümer:in „mitwachsen“ können und damit eine niedrige finanzielle Einstiegshürde sichergestellt wird. Zudem fordert der BEÖ die Verankerung der Errichtung von Basisinfrastruktur für intelligente Ladelösungen im Neubau als Anforderung in Baugesetzen.