Ihre Ladestation wird nur zu gewissen Tageszeiten genutzt, fristet aber sonst ein unscheinbares Dasein? Sie wollen sich als Unternehmen vom Mitbewerb durch einen besonderen Service abheben? Oder einfach einen Beitrag leisten, um die E-Mobilität voranzutreiben?
In allen Fällen ist der Salzburg AG Abrechnungsservice die Lösung. Egal, ob Sie als Unternehmen Ihren Kund:innen eine Ladesäule zur Verfügung stellen wollen oder als Privatperson mit der Nachbarschaft teilen, alles ist möglich, eines bleibt aber immer gleich: Transparent, zuverlässig und unbürokratisch unterstützt Sie die Salzburg AG dabei.
Die Salzburg AG übernimmt die komplette Abrechnung. Als Betreiber:in können Sie den Ladetarif festlegen und, ob die Station öffentlich oder nur eingeschränkt zugänglich sein soll. Es gibt viele Gründe für den Betrieb einer öffentlichen Ladestation. Sie reichen von zusätzlichem Service für Kund:innen, Gäste und Besucher:innen über zusätzliche Einnahmen bis zu schnelleren Amortisierung von Firmenautos und der Positionierung als nachhaltiges Unternehmen.
Der wohl wichtigste Grund: Ab 1.1.2024 ist laut Salzburger Bautechnikgesetz 2015 mindestens ein Ladepunkt ab 20 Nicht-Wohnparkplätzen Pflicht! Daher ist es nicht nur ein Nice-to-have, sondern bei entsprechend großen Parkplätzen sogar ein Must-have ab 2024 eine Ladestation für die Kund:innen anzubieten. Mehr Informationen lesen Sie hier.