Die E-Mobilitätsoffensive des Klimaschutzministeriums (BMK) wird auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Gemeinsam mit den Automobil- sowie den Zweiradimporteuren wird auch 2023 der Kauf eines E-Autos für Privatpersonen mit 5.000 Euro gefördert.
Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert. Betriebliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 1.900 Euro gefördert.
95 Millionen Euro für E-Mobilität
Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für das kommende Jahr 95 Millionen Euro für die E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben, wird es für derzeit unterversorgte Gebiete ein zusätzliches Förderprogramm geben. Hierfür sind ab Mitte 2023 weitere 10 Millionen Euro vorgesehen. Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in-Hybride: Sie müssen ab kommendem Jahr 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von 2.500 Euro in Frage zu kommen. Bisher waren 50 Kilometer ausreichend.
Förderung für Betriebe: neue Schwerpunktsetzung
Bei der Förderung für Betriebe gibt es eine neue Schwerpunktsetzung. Die Förderung für E-PKW für Betriebe läuft aus. Für Betriebe gibt es hier mehrfache steuerliche Begünstigungen, durch die Sachbezugsbefreiung, die Vorsteuerabzugsfähigkeit, den Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und den Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Investitionsfreibetrag für E-Autos
Bei der betrieblichen Anschaffung eines Elektroautos kann ab 1. Jänner 2023 ein Investitionsfreibetrag in der Höhe von 15. Prozent der Anschaffungskosten geltend gemacht werden.
Förderschiene für Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
Darüber hinaus wird das Bundesministerium 2023 eine eigene Förderschiene für Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN) etablieren, mit der Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden. Dafür stehen im Jahr 2023 100 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden etwa emissionsfreie LKW, Transporter oder Sonderfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie Sattelzugfahrzeuge.
Für eine saubere und klimafreundliche Zukunft
„Die Zukunft auf der Straße ist elektrisch. Denn beim Verkehr liegt ein großer Hebel für mehr Klimaschutz und mehr Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Wir setzen die erfolgreiche E-Mobilitätsoffensive auch im kommenden Jahr fort und unterstützen den Umstieg auf emissionsfreie Autos. So investieren wir in eine saubere und klimafreundliche Zukunft“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure: „Wir begrüßen, dass es gelungen ist, eine gemeinsame Ankaufsförderung auch für 2023 zu vereinbaren. Wermutstropfen bleibt, dass es keine Ankaufsförderung mehr für den Ankauf von E-Fahrzeugen durch Betriebe geben wird, aber immerhin werden diese durch den neu aufgelegten Investitionsfreibetrag sowie durch den Vorsteuerabzug und Sachbezugsbefreiung weiterhin begünstigt.“
Die neuen Förderungen starten mit Jänner 2023
Die genauen Förderangebote und Details sind ab Anfang Jänner auf der Website der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter umweltfoerderung.at abrufbar.
Weitere Details findet man hier.